FFP2-Maskenpflicht ab 1. Oktober 2022


Liebe Patientinnen und Patienten,
nach dem COVID-19-Schutzgesetz der Bundesregierung, mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2022, gilt für das Betreten von Arztpraxen und während des gesamten Aufenthalts das Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus bitten wir Sie höflich um folgende Maßnahmen:
-> Warten Sie bitte bis die Anmeldung frei ist.
-> Halten Sie Ihre Krankenversichertenkarte bereit.
-> Kommen Sie bitte einzeln in die Praxis.
-> Wenn eine Begleitperson erforderlich ist, dann muss diese Person einen 3G-Status nachweisen.
-> Halten Sie bitte ausreichend Sicherheitsabstand.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Fachärzte Rhein-Main GmbH